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Tipps und Infos

Deine Arbeitszeit

Als Minderjähriger darfst du höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es können auch achteinhalb Stunden pro Tag sein, wenn dafür am Freitagnachmittag kürzer gearbeitet wird.

Wanduhr
Foto: iStockphoto: blindelinse

Volljährige Auszubildende dürfen bis zu zehn Stunden am Tag tätig sein, wenn sich durch mehr Freizeit an anderen Tagen wieder ein Schnitt von acht Stunden ergibt.

Falls im Vertrag eine längere Arbeitszeit steht, ist dieser Punkt ungültig und es gilt die gesetzliche Maximalzeit.

(Autor: Rolf Winkel)

 


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