Sie brauchen einen wichtigen Grund zur Kündigung. Die Kündigung ist beispielsweise dann gerechtfertigt, wenn die Ausbildung nicht korrekt durchgeführt wird.
Doch das muss irgendwie beweisbar und dokumentierbar sein. Tipp: Am besten fängst du frühzeitig an, die Ausbildungsmängel im Berichtsheft zu dokumentieren, damit du belegen kannst, dass deine Kündigungsgründe zutreffen.
Grundsätzlich kannst du auch einen Aufhebungsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb abschließen. Auf jeden Fall aber sollte der Wechsel juristisch sauber gemacht werden - es hat schon Ausbildungsbetriebe gegeben, die ihren Ex-Azubi beim neuen Ausbilder angeschwärzt haben, weil der Azubi unter einem Vorwand gekündigt hatte.
Tipp: Bevor du etwas unternimmst, solltest du dich in jedem Fall bei deinem Betriebsrat, der JAV und der IG BCE über die richtige Vorgehensweise beraten lassen.
(Autor: Rolf Winkel)