Ausbildungsfremde Tätigkeiten brauchen Azubis nicht zu machen, sie können sie verweigern. Wenn der Betrieb sich nicht an den Ausbildungsplan hält, sollten Azubis das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Bessert sich die Situation auch dann nicht, gibt es Hilfe beim Betriebsrat oder der Jugendvertretung (JAV) sowie bei deiner Gewerkschaft, beim Ausbildungsberater der Kammern und dem Berufsberater der Arbeitsagentur.
Tipp für das Gespräch mit dem Chef: Sprich am besten in der „Ich-Form" und vermeide verallgemeinernde Aussagen über den Betrieb. Gut ist beispielsweise: „Den Kollegen einmal oder zweimal ein Bier zu holen, da habe ich nichts dagegen, aber ich bin zum Lernen hier - und ich muss in der Prüfung später auch nachweisen, dass ich etwas gelernt habe." Das ist besser als: „Bierholen ist eine ausbildungsfremde Tätigkeit und daher verboten."
Du kannst aber natürlich sachlich auf die Ausbildungsordnung hinweisen und darauf, dass immer ein Ausbilder anwesend sein muss. Der kommt nämlich bestimmt nicht mit zum Brötchenholen.
Wenn alles nicht hilft, musst du eventuell den Ausbildungsbetrieb wechseln.
(Autor: Rolf Winkel)