Zu einigen dieser Punkte gibt es Regelungen per Gesetz, von denen nur zu Gunsten der Azubis abgewichen werden darf - so bei Arbeitszeit: Minderjährige dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es können auch achteinhalb Stunden am Tag sein, wenn dafür an einem Tag - etwa Freitagnachmittag - kürzer gearbeitet wird.
Volljährige Auszubildende dürfen bis zu zehn Stunden am Tag tätig sein, wenn sich durch mehr Freizeit an anderen Tagen wieder ein Schnitt von acht Stunden ergibt. Falls im Vertrag eine längere Arbeitszeit steht, dann ist dieser Punkt ungültig und es gilt die gesetzliche Maximalzeit.
(Autor: Rolf Winkel)