Kontakt  |  Impressum  |  IG BCE Online  |  Info-Point  |  Download-Portal


Tipps und Infos

Du brauchst einen Ausbildungsvertrag

Den Ausbildungsvertrag unterschreiben der Chef und der Azubi spätestens mit Beginn der Ausbildung. Darin muss enthalten sein: Beginn und Dauer der Ausbildung, der zu erlernende Beruf, Arbeitszeit, Ausbildungsorte, Dauer von Probezeit und Urlaub, Höhe der Ausbildungsvergütung und die Gliederung der Ausbildung.

Unterschrift
Foto: iStockphoto: Dean Sanderson

Zu einigen dieser Punkte gibt es Regelungen per Gesetz, von denen nur zu Gunsten der Azubis abgewichen werden darf - so bei Arbeitszeit: Minderjährige dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es können auch achteinhalb Stunden am Tag sein, wenn dafür an einem Tag - etwa Freitagnachmittag - kürzer gearbeitet wird.

Volljährige Auszubildende dürfen bis zu zehn Stunden am Tag tätig sein, wenn sich durch mehr Freizeit an anderen Tagen wieder ein Schnitt von acht Stunden ergibt. Falls im Vertrag eine längere Arbeitszeit steht, dann ist dieser Punkt ungültig und es gilt die gesetzliche Maximalzeit.

(Autor: Rolf Winkel)

 


Druckversion
Weiterempfehlen
PDF-Version
Word-Version
IG BCE - Abteilung Junge Generation / Ausbildung
Königsworther-Platz 6
30167 Hannover
Sende uns eine E-Mail...
Kontakt  |  Impressum  |  IG BCE Online  |  Info-Point  |  Download-Portal
© 2012 IG BCE - Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6 | D-30167 Hannover | Germany
Telefon: 0511 7631-0| Telefax: 0511 7631-713
Internet: www.igbce.de | E-Mail: info@igbce.de