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Tipps und Infos

Mehr Knete von der Arbeitsagentur: Berufsausbildungsbeihilfe erhöht

Azubis können unter Umständen einige 100 Euro pro Monat Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Arbeitsagentur erhalten. 2008 wurde die BAB erstmals seit 2001 wieder erhöht. Zudem gelten nun höhere Elternfreibeträge. Deshalb haben jetzt weit mehr Auszubildende als früher Anspruch auf diese Leistung.

Agentur für Arbeit
Foto: Cintula

Wenn du nicht mehr zu Hause lebst, kannst du bei niedriger Ausbildungsvergütung zusätzlich noch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Falls du noch minderjährig bist, wird zudem geprüft, warum du nicht (mehr) bei deinen Eltern wohnst. BAB gibt es in diesem Fall nur dann, wenn deine Ausbildungsstelle über eine Stunde Fahrtzeit von deinen Eltern entfernt liegt. Dass du lieber selbstständig wohnen möchtest, zählt nicht als anerkennenswerter Grund fürs Wohnen außerhalb des Elternhauses, wohl aber ein „gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis". Dies befand das Bundessozialgericht am 2. Juni 2004 für Minderjährige (Az.: B 7 AL 38/03 R).

Die BAB beträgt maximal 559 Euro im Monat. Dazu gibt es noch Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Monatskarte für den Bus und Heimfahrten zur Familie. Von der maximal möglichen BAB wird ein Großteil des Einkommens des Auszubildenden abgezogen und auch das Einkommen der Eltern wird zum Teil angerechnet. BAB wird nicht rückwirkend bezahlt, sondern erst ab Antragstellung bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Die Beihilfe muss später nicht zurückgezahlt werden.

Und wie viel gibt's konkret? Dazu ein Beispiel:

Du wohnst weit weg von deinen Eltern in Dresden. Du erhältst eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 525 Euro brutto monatlich.

Als BAB-Grundbedarf stehen dir maximal 559 Euro pro Monat zu. Die genannte Summe wird allerdings meist nicht voll gezahlt. Zunächst wird nämlich deine Ausbildungsvergütung abgezogen - jedoch nicht der volle Betrag. Die Bruttovergütung wird zunächst um einen festen Satz von 21,5 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge vermindert. 21,5 Prozent von 525 Euro sind 112,88 Euro. Damit bleiben 412,12 Euro übrig. Hiervon wird noch ein fester Pauschbetrag von 56 Euro abgezogen. Anrechenbar sind damit 356,12 Euro.

Als Berufsausbildungsbeihilfe stünden dir damit (559 minus 356 =) 203 Euro pro Monat zu.

In einem weiteren Schritt wird nun jedoch noch geprüft, ob deine Eltern in der Lage sind, dich zu unterstützen. Als Faustregel kann dabei gelten: Selbst wenn deine Eltern 4.000 Euro brutto oder mehr verdienen, kann es unter Umständen noch BAB geben.

Die Ämter rechnen dabei so: Es zählt im Regelfall das Elterneinkommen im vorletzten Jahr vor dem BAB-Antrag - 2009 also das Elterneinkommen von 2007. Von den Bruttoeinkünften werden bei „normalen" Arbeitnehmern (die voll sozialversicherungspflichtig sind) pauschal 21,5 Prozent des Bruttoeinkommens sowie die tatsächlich gezahlten Steuern (nach Steuerbescheid) abgezogen. Angenommen nach dieser Berechnung ergibt sich für deine Eltern ein anrechenbares „Nettoeinkommen" von 2000 Euro.

Diesem Betrag wird nun das Einkommen gegenübergestellt, das nach den gesetzlichen Regeln deinen Eltern als „Selbstbehalt" zusteht. Dies sind 1.555 Euro monatlich für ein Ehepaar, allein stehenden Elternteilen werden 1040 Euro zugestanden. Zusätzlich werden noch für jedes minderjährige, zuhause lebende Kind 470 Euro im Monat anerkannt. Hinzu können noch 550 Euro kommen für dich als Auszubildenden kommen. Dies gilt allerdings nur, wenn die (schlechte) Lage auf dem Ausbildungsmarkt es notwendig machte, dass du „auswärts", weit weg von deinen Eltern, lebst. In diesem Fall wird deinen Eltern also - wenn du das einzige Kind bist - ein Selbstbehalt von insgesamt 2105 Euro brutto eingeräumt. Da dieser Selbstbehalt höher als das anrechenbare Einkommen (2000 Euro) deiner Eltern ist, brauchen sie dich auch nicht finanziell zu unterstützen. Dir steht damit der volle Satz von 203 Euro pro Monat zu, der oben errechnet wurde.

Wichtig ist noch: 2008 gibt es eine weitere vorteilhafte Änderung für Azubis. Diese dürfen nun neben ihrer Ausbildung noch einen vollen 400-Euro-Minijob ausüben, ohne dass die BAB gekürzt wird.

(Rolf Winkel)


Weiterführende Links und Downloads:
Bundesarbeitsagentur: Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe


Rechner zur Ermittlung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe


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