Heutige Azubis erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie noch nicht einmal drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können - ob im eigenen Beruf oder in irgendeiner anderen Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Nur für diejenigen, die vor dem 2. Januar 1961 (!) geboren wurden, gelten noch günstigere Bedingungen. Und: Häufig bietet die gesetzliche Rentenkasse zumindest im ersten Ausbildungsjahr überhaupt keinen Schutz, etwa wenn beispielsweise durch eine Krebserkrankung - eine Erwerbsminderung eintreten sollte.
Bei der Vorsorge für das Berufsunfähigkeitsrisiko sollten ledige und kinderlose Azubis nach einer guten und gleichzeitig preisgünstigen selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung Ausschau halten. Selbstständig bedeutet: ohne Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Denn als lediger Azubi brauchst Du keine Lebensversicherung. Kombi-Modelle sind allenfalls dann sinnvoll, wenn du noch Kinder zu versorgen hast. Als Azubi solltest du einen Vertrag mit Nachversicherungsmöglichkeit wählen. Denn dann kannst du später - wenn dein Einkommen steigt - durch höhere Beiträge deinen Schutz bei Berufsunfähigkeit erhöhen.
Mehr Infos findest du bei der Stiftung Warentest.
(Autor: Rolf Winkel)