Die Verträge verpflichten die Arbeitgeber in den meisten Branchen, neben dem Lohn oder der Ausbildungsvergütung auch Geld zum Vermögensaufbau zuzuschießen. Besonders attraktiv ist der Zuschuss in der Chemieindustrie: Hier wurde ein so genannter „Entgeltumwandlungsbetrag" in Höhe von 478,57 Euro pro Jahr vereinbart. Hinzu kommt noch eine Zulage vom Arbeitgeber über 134,98 Euro. Der Haken an der Sache: Azubis können vom Arbeitgeber von diesem Angebot ausgenommen werden.
Tipp: Bietet der Arbeitgeber diese Förderung auch für Auszubildende an, solltest du in jedem Fall zuschlagen. Denn du hast hiervon nur Vorteile - im Alter. Wenn du dich gegen dieses Altersvorsorge-Angebot entscheidest, verzichtest du dagegen in jedem Ausbildungsjahr auf 613,55 Euro und hast keinen Cent mehr in der Tasche.
Wichtig ist noch: Auch viele Eltern haben Riester-Verträge abgeschlossen - und kassieren dafür eine Kinderzulage von in der Regel 185 Euro pro Jahr. Diese Zulage wird auch dann weiter gezahlt, wenn ein Azubi nun selbst einen Riester-Vertrag abschließt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Eltern für ihre Tochter oder ihren Sohn noch Kindergeld erhalten. Dieses wird zum Beispiel für Azubis in der Regel noch bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn deren monatliche Einkünfte - nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten - nicht höher als 8.004 Euro im Kalenderjahr sind.
Apropos Kindergeld: Die Betriebliche Altersvorsorge kann das Kindergeld retten. Nicht im ersten, oft jedoch im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr ist die Vergütung oft so hoch, dass der Kindergeldanspruch der Eltern gefährdet ist. Kindergeld wird für Azubis in der Regel noch bis zum 25. Geburtstag gezahlt - allerdings nur wenn deren monatliche Einkünfte - nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten - nicht höher als 8.004 Euro im Kalenderjahr sind.
Es gibt jedoch eine Reihe von Wegen, diesen Anspruch zu retten. Dabei kann auch die betriebliche Altersvorsorge helfen, die meist über die Entgeltumwandlung funktioniert: Arbeitnehmer oder Azubis verzichten auf die Auszahlung von Teilen ihrer Vergütung. Dieser Betrag wird fürs Alter angelegt und bleibt damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Damit sinkt zugleich das anrechenbaren Einkommen eines Kindes - möglichst unter die Grenze von 8.004 Euro und das Kindergeld für die Eltern ist gesichert.
(Autor: Rolf Winkel)