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Tipps und Infos

Elterngeld für Azubis

Wenn du ein Baby bekommst, erhältst du seit 2007 als Azubi auf Antrag in jedem Fall Elterngeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob du bei der Ausbildung eine Pause einlegst oder nicht. Normalerweise gilt zwar: Elterngeld gibt es nur dann, wenn ein Elternteil maximal 30 Stunden in der Woche berufstätig ist. Diese 30-Stunden-Grenze gilt jedoch nicht, wenn jemand eine "Beschäftigung zur Berufsausbildung" ausübt. Dies regelt das Bundeselterngeldgesetz.

Sparschweine
Foto: iStockphoto: Stephane BENITO

Wenn du nach der Mutterschutzfrist deine Berufsausbildung fortsetzt, beträgt das Elterngeld monatlich 300 Euro. Diesen Betrag erhältst du zusätzlich zum Kindergeld, das du für dein Kind beziehst (164 Euro) und zusätzlich zur Ausbildungsvergütung.

Wenn du bei deiner Berufsausbildung eine Pause (Elternzeit) einlegst und keine Ausbildungsvergütung erhältst, fällt dein Elterngeld in der Regel höher aus. In diesem Fall ersetzt das Elterngeld dir den größten Teil der wegfallenden Ausbildungsvergütung.


Auch für Vater ohne Trauschein

Elternzeit und Elterngeld kann auch der Vater des Kindes beantragen - auch wenn Ihr nicht verheiratet seid. Die Vaterschaft muss aber offiziell bestätigt sein. Nach Paragraf 1, Absatz 3, Satz 3 des Elterngeldgesetzes hat nämlich auch Anspruch auf Elterngeld, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt und die Vaterschaft amtlich anerkannt hat. Dies gilt auch dann, wenn ?die von ihm erklärte Anerkennung der Vaterschaft nach Paragraf 1594 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht wirksam oder über die von ihm beantragte Vaterschaftsfeststellung nach Paragraf 1600d des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht entschieden ist".

Tipp: Geht zum Jugend- oder Standesamt und lasst dort die Vaterschaft anerkennen. Dann kann auch der Vater des Kindes später Elterngeld beantragen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann übrigens auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. In diesem Fall taucht der Vater bereits in der Geburtsurkunde des Kindes auf. Wichtig ist allerdings: Die Vaterschaft wird nur dann anerkannt, wenn die Mutter des Kindes zustimmt. Die Eltern müssen persönlich bei der Anerkennung und der Zustimmung zur Vaterschaft anwesend sein.

(Autor: Rolf Winkel)

 


Weiterführende Links und Downloads:
Mehr Infos zum Elterngeld bietet IG BCE Online


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