Dies gilt dann, wenn deine Ausbildungsvergütung höher ist als der Sozialhilfeesatz - was in aller Regel der Fall ist.
Wichtig ist allerdings: Gebühren an die GEZ fallen nicht an, wenn du den Fernseher deiner Eltern nutzt und in deinem Zimmer auch kein eigenes Radio hast.
(Autor: Rolf Winkel)