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JUgend- und Auszubildendenvertretung

JAV-Wahl: so geht's

Wer kann wählen?

Jugend mit Biss
Foto: IG BCE

Wählen dürfen junge Arbeitnehmerinnn und Arbeitnehmer, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Auszubildende, die am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren darf, wer am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist.

Wer in eine JAV gewählt wird, steht nicht alleine: die IG BCE bietet Unterstützung durch Beratung, Seminare oder Arbeitshilfen.

Gemeinsam funktioniert alles besser:

  • deine JAV
  • dein Betriebsrat
  • deine Gewerkschaft IG BCE

Weiterführende Links und Downloads:
JAV-Wahlmaterialien
Ihr möchtet in eurem Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wählen? Die IG BCE unterstützt euch dabei und stellt die wichtigsten Konzepte, Präsentationen und Formulare zum Download bereit.

Digitaler Wahlhelfer
Der aktuelle digitale JAV-Wahlhelfer vom ran Verlag mit dem Wahlkalender, allen wichtigen Formularen und Musterschreiben steht im Internet bereit. Gleich einmal anklicken und wichtige Unterlagen herunterladen.

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