Wählen dürfen junge Arbeitnehmerinnn und Arbeitnehmer, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Auszubildende, die am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer kann gewählt werden?
Kandidieren darf, wer am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist.
Wer in eine JAV gewählt wird, steht nicht alleine: die IG BCE bietet Unterstützung durch Beratung, Seminare oder Arbeitshilfen.
Gemeinsam funktioniert alles besser: