Kontakt  |  Impressum  |  IG BCE Online  |  Info-Point  |  Download-Portal


Tipps und Infos

Azubis wählen eine Jugendvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kümmert sich um die Interessen und Rechte der Azubis und minderjährigen Arbeitnehmer.

Wahl
Foto: iStockphoto: ericsphotography
Sie wird alle zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle minderjährigen Beschäftigten und alle Auszubildenden unter 25 Jahre.

Eine JAV gibt es nur unter zwei Voraussetzungen: Die Firma muss fünf jugendliche Wahlberechtigte beschäftigen und einen Betriebs- oder Personalrat haben.

Geregelt ist dies in Paragraph 60 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Mehr Infos zur JAV findest Du in der IG-BCE-JugendSite unter "JAV"

(Autor: Rolf Winkel)

 


Weiterführende Links und Downloads:
Infos rund um die Interessenvertretung junger Leute im Betrieb


Druckversion
Weiterempfehlen
PDF-Version
Word-Version
IG BCE - Abteilung Junge Generation / Ausbildung
Königsworther-Platz 6
30167 Hannover
Sende uns eine E-Mail...
Kontakt  |  Impressum  |  IG BCE Online  |  Info-Point  |  Download-Portal
© 2012 IG BCE - Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6 | D-30167 Hannover | Germany
Telefon: 0511 7631-0| Telefax: 0511 7631-713
Internet: www.igbce.de | E-Mail: info@igbce.de