Sie wird alle zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle minderjährigen Beschäftigten und alle Auszubildenden unter 25 Jahre. Eine JAV gibt es nur unter zwei Voraussetzungen: Die Firma muss fünf jugendliche Wahlberechtigte beschäftigen und einen Betriebs- oder Personalrat haben.
Geregelt ist dies in Paragraph 60 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Mehr Infos zur JAV findest Du in der IG-BCE-JugendSite unter "JAV"
(Autor: Rolf Winkel)