Kontakt  |  Impressum  |  IG BCE Online  |  Info-Point  |  Download-Portal


IG-BCE-Position

Drogenscreening

Im Umgang mit Sucht, Drogen und deren Folgen ist und bleibt Aufklärung und Prävention ein Muss. Wir begrüßen daher jede Initiative in Unternehmen, die über den Konsum von illegalen und legalen Drogen und deren Gefahren und Auswirkungen informiert. Außerdem empfehlen und fördern wir jede Maßnahme, die der Aufklärung und Prävention dienlich ist, sofern sie einen Menschen nicht unter Druck setzt, ihm aufgezwungen wird oder ihn in seinen persönlichen Rechten einschränkt.


Wir akzeptieren daher grundsätzlich nicht die Einführung von Drogenscreening als Selektionsmittel für Mitarbeiter/innen und Auszubildende. Wir sehen bei einem solchen Verfahren die Gefahr einer unbegründeten und ungerechten Vorverurteilung von Personen, insbesondere von Jugendlichen.

Natürlich sind uns die Gefahren von Drogenkonsum inner- und außerhalb der Betriebe bekannt. Die entstehenden Risiken tolerieren wir nicht. Wir setzen aber auf Prävention und kompetenten Umgang mit der Problematik. Das muss heißen, im begründeten Verdachtsfall eine individuelle Herangehensweise zu suchen und den BR und die JAV unbedingt mit einzubeziehen.

Mitarbeiter und Auszubildende müssen über die Gefahren des Drogenkonsums und auch über die arbeitsrechtlichen Folgen aufgeklärt werden und die Vorgesetzten und Ausbilderinnen und Ausbilder müssen intensiv geschult werden, um bei Auffälligkeiten entsprechende Maßnahmen (Gespräch, Unterstützung bei der Suche von Therapieplätzen usw.) zu treffen.

Durch ein Drogenscreening wird außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Vertragspartnern schon zu Beginn der Arbeitsbeziehung in Frage gestellt. Wenn ein Arbeitnehmer bei Nachfrage die Einnahme von Drogen verneint, dann muss das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so ausgestattet sein, dass keine weitere Prüfung dieser Aussage notwendig ist.

In vielen Betrieben gibt es bereits Vereinbarungen zum Umgang mit alkoholkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den meisten Fällen darauf ausgerichtet sind, den Betroffenen zu helfen und alle Beschäftigten für dieses Thema zu sensibilisieren. Solche präventiven Betriebsvereinbarungen sind gegebenenfalls sinnvoll zu ergänzen. Dabei muss stets das Prinzip der Gleichbehandlung gewährleistet sein. Dieses bezieht sich sowohl auf die Gefahren, die von verschiedenen Drogen ausgehen können, als auch auf die Notwendigkeit, alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Position im Unternehmen, in die Präventiv- bzw. Sanktionsmaßnahmen einzubeziehen. Es darf nicht sein, dass einzelne Beschäftigte aus dem Kreis der Gefährdeten per se gestrichen werden oder Konsum von beispielsweise Alkohol stillschweigend als harmloser eingestuft wird. Im Falle eines tatsächlich Betroffenen fordern wir dann auch gleiches Vorgehen für alle Arten der Drogenabhängigkeit.

 

Druckversion
Weiterempfehlen
PDF-Version
Word-Version
IG BCE - Abteilung Junge Generation / Ausbildung
Königsworther-Platz 6
30167 Hannover
Sende uns eine E-Mail...
Header-Image
Picture
IG BCE Aktuell
Argumente und Hintergründe für Aktive in der IG BCE: Schnell und aktuell per E-Mail-Newsletter und ausführlich und informativ als Internet-Angebot für Funktionäre.
Kontakt  |  Impressum  |  IG BCE Online  |  Info-Point  |  Download-Portal
© 2012 IG BCE - Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6 | D-30167 Hannover | Germany
Telefon: 0511 7631-0| Telefax: 0511 7631-713
Internet: www.igbce.de | E-Mail: info@igbce.de