Der Vertragsabschluss rechnet sich ganz besonders für Auszubildende und alle Arbeitnehmer, die unter 25 Jahre alt sind. Diese erhalten zunächst - wie auch ältere Riester-Sparer - eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Dazu gibt es für sie aber einmalig noch einen Bonus von 200 Euro vom Staat. Er wird zwar als "Berufseinsteiger-Bonus" bezeichnet, gilt aber auch für diejenigen, die schon in vorherigen Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind - wenn sie am 1. Januar 2008 noch keine 25 Jahre alt waren.
Voraussetzung für die volle Auszahlung der Grundzulage und des Bonus ist aber jeweils, dass bis zum Ende dieses Jahres vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr - abzüglich der staatlichen Zulagen - in den privaten Vorsorgevertrag eingezahlt werden. Die neuen Azubis müssen - soweit sie im letzten Jahr noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren - den Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr (fünf Euro im Monat) einzahlen.
Wie der Mindestbetrag ansonsten errechnet wird, zeigt folgendes Beispiel: Eine kinderlose Auszubildende bezog 2009 eine jährliche Ausbildungsvergütung von rund 11.000 Euro. Falls sie in diesem Jahr einen Riester-Vertrag abschließt, müsste sie vier Prozent davon (das sind 440 Euro) auf das Riester-Konto einzahlen - abzüglich der ihr zustehenden Zulagen. In ihrem Fall betrifft das die staatliche Grundzulage (154 Euro) und - weil sie noch keine 25 Jahre alt ist - den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Die junge Frau müsste also damit ganze (440 minus 354 =) 86 Euro einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Die Grundzulage und der Bonus werden im nächsten Frühjahr von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen auf das Riester-Konto überwiesen, wenn für das Jahr 2010 eine Zulage beantragt wurde. Die Stelle wird auch automatisch prüfen, ob junge Leute, die schon länger Riester-Sparer sind, vom Berufseinsteiger-Bonus profitieren. Betroffene müssen also keinen gesonderten Antrag dazu stellen, sie sollen ihren Bonus automatisch bekommen.
Wichtig ist noch: Auch viele Eltern haben Riester-Verträge abgeschlossen - und kassieren dafür eine Kinderzulage von in der Regel 185 Euro pro Jahr. Diese Zulage wird auch dann weiter gezahlt, wenn ein Azubi nun selbst einen Riester-Vertrag abschließt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Eltern für ihre Tochter oder ihren Sohn noch Kindergeld erhalten. Dieses wird zum Beispiel für Azubis in der Regel noch bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn deren monatliche Einkünfte - nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten - nicht höher als 8.004 Euro im Kalenderjahr sind.
(Rolf Winkel)