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Tipps und Infos

Wenn du schwanger bist ...

Du bist schwanger - und in Ausbildung? Eine Schwangerschaft mit der Ausbildung im Betrieb zu verbinden, ist zwar nicht einfach, aber machbar. Du solltest aber deine Rechte kennen und wissen, wo du Unterstützung finden kannst.

Schwangere junge Frau
Foto: iStockphoto: Rosemarie Gearhart

Wann solltest du im Betrieb Bescheid sagen, dass du schwanger bist?

Das Mutterschutzgesetz nennt keinen Zeitpunkt, an dem du deinem Chef sagen musst, dass du schwanger bist. Nach dem Gesetz „sollen" Schwangere ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen. Also muss du den richtigen Zeitpunkt selbst herausfinden. Hier einige Entscheidungshilfen:

„Wer schwanger ist, sollte dann nicht mehr so lange stehen oder schwer heben", erklärt Eva Gerz, Rechtsanwältin aus Brühl bei Köln. Nebenbei: Auch Spät- und Nachschichten sind für Schwangere tabu. Solche Schutzrechte kannst du natürlich nur einfordern, wenn du mit „offenen Karten" spielst. Schließlich kann dein Chef nur dann für Arbeitsbedingungen sorgen, die für Schwangere angemessen sind, wenn er über die Schwangerschaft Bescheid weiß.

Wenn eine frühzeitige Mitteilung der Schwangerschaft nicht letztlich durch die Arbeitsbedingungen „erzwungen" wird, bleibt dir ein größerer Spielraum, um zu entscheiden, wann du publik machst, dass du schwanger bist. So kannst du beispielsweise warten, bis die Gefahr geringer ist, dass du dein Kind durch eine Fehlgeburt verlierst. Diese ereignen sich meist in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft. Niemand kann dir einen Strick daraus drehen, wenn du die Mitteilung der Schwangerschaft so lange aufschiebst.


Kündigungsschutz

Als Schwangere genießt du in jedem Fall bis zum Ende der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Entbindung einen besonderen Kündigungsschutz. Falls du in Elternzeit gehst, verlängert sich dieser Schutz um die Dauer der Elternzeit.


Schutzfristen

Vor der Geburt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt darf eine schwangere Auszubildende überhaupt nicht arbeiten. In diesen so genannten Schutzfristen erhältst du das sogenannte Mutterschaftsgeld. Dieses fällt genau so hoch aus wie dein durchschnittlicher Netto-Verdienst während der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Nach dem Ende dieser Frist musst du an deinen Ausbildungsplatz zurückkehren - oder Elternzeit nehmen.


Prüfungen erlaubt

Wenn du dich fit fühlst und das Okay von deiner Ärztin oder Hebamme bekommst, kannst du auch während der Mutterschutzfristen an Prüfungen teilnehmen. Rechtlich spricht nichts dagegen.


Wann beginnt die Mutterschutzfrist genau?

Das kannst du selbst errechnen, wenn dir das Zeugnis deines Arztes oder deiner Hebamme über den mutmaßlichen Entbindungstermin vorliegt. Dieses Zeugnis wird dir sieben Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung ausgestellt (dies darf auch nicht früher geschehen). Die Ärzte und Hebammen verwenden dabei einen Vordruck, den alle gesetzlichen Krankenkassen nutzen.


Elternzeit

Nicht nur junge Mütter, auch berufstätige Väter oder junge Männer in Ausbildung dürfen eine Pause einlegen, um sich ihrem Kind zu widmen.

Väter und Mütter haben nach der Geburt einen gesetzlichen Anspruch auf „Elternzeit". Bis zu drei Jahre Pause pro Kind sind insgesamt möglich. Nach der Babypause kann die Ausbildung fortgesetzt werden. Bei einer Schwangerschaft ist deshalb niemand genötigt, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben.

Mit der Elternzeit können sich Vater und Mutter abwechseln, also wechselweise eine bestimmte Auszeit zur Kinderbetreuung beanspruchen - mit finanzieller Unterstützung durch den Staat.


Teilzeitausbildung für junge Mütter (und Väter)

Möglicherweise muss du dich allerdings gar nicht zwischen Elternzeit und Ausbildung entscheiden. Denn unter Umständen kommt für dich auch eine Teilzeitausbildung in Frage. Einen Rechtsanspruch hierauf hast du allerdings nicht. Paragraph 8 des Berufsbildungsgesetzes bestimmt hierzu, dass Azubi und Ausbildungsbetrieb bei „berechtigtem Interesse" einen Antrag „auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit" - eine so genannte Teilzeitberufsausbildung - stellen können. Der Antrag wird bei den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen - also etwa bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer gestellt.

(Autor: Rolf Winkel)

 


Weiterführende Links und Downloads:
STARegio
Informationen zur Teilzeitberufsausbildung

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