Darin steht unter anderem die Versicherungsnummer, der Name und Vorname des Versicherten. In besonderen Fällen - beispielsweise im Baugewerbe - ist ein Passbild nötig.
Der Ausweis soll vor dem Missbrauch von sozialen Leistungen durch Dritte schützen und muss gut aufgehoben werden.
(Autor: Rolf Winkel)