Lohnsteuerkarten werden seit 2011 nicht mehr von den Meldebehörden, sondern vom zuständigen Finanzamt ausgegeben. Zudem gibt es wegen des Umstiegs auf eine elektronische Lohnsteuerkarte (statt einer aus Papier) für 2011 nur eine Ersatzbescheinigung. Da neue Azubis ja in der Regel erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigen und somit keine Karte aus 2010 mehr besitzen, stellt das Wohnsitzfinanzamt 2011 auf Antrag eine solche Ersatzbescheinigung aus.
Bei ledigen Azubis, die ihre Ausbildung ab 2011 beginnen, darf der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Auszubildende seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Azubis müssen in der Regel keine Steuern zahlen. Alleinstehende dürfen nämlich monatlich etwa 900 Euro brutto verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete oder Azubis mit Kindern sind die Freibeträge noch höher. Wenn du Lohnsteuer zahlen musst, dann zieht der Ausbildungsbetrieb sie dir direkt vom Lohn ab und überweist die Steuer ans Finanzamt.
Das kommt aber nur dann in Frage, wenn du eine ausgesprochen hohe Ausbildungsvergütung erhältst. Später kannst du dann eine Einkommenssteuererklärung abgeben und das Geld vielfach vom Finanzamt zurückbekommen.
Ob und wie viel Steuern du zahlen musst und wie viel von deinem Bruttogehalt übrig bleibt, erfährst du mit Hilfe des Gehaltsrechners für Azubis im Internet unter www.ihre-vorsorge.de.
(Autor: Rolf Winkel)