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Tipps und Infos

Meist Anspruch auf sechs Wochen Urlaub

Wie viel Urlaub dir zusteht, ist im Ausbildungsvertrag geregelt und ist meistens durch einen Tarifvertrag vorgegeben. In den meisten Branchen gilt ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Bei einer Fünftagewoche sind das umgerechnet sechs Kalenderwochen. Ein Tarifvertrag gilt aber nur in den Betrieben, die in der jeweiligen Branche Mitglied im Arbeitgeberverband sind.

Zwei Liegestühle
Foto: iStockphoto: jeff gynane

Auf jeden Fall gibt es aber den gesetzlichen Mindesturlaub. Danach stehen Jugendlichen unter 16 mindestens 30 Werktage Urlaub zu. Mit 16 Jahren sind es 27, mit 17 Jahren 25 Werktage. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für Volljährige beträgt der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage. Wichtig dabei: Als Werktage zählen alle Wochentage außer Sonn- und Feiertagen. Praktisch bedeutet das: Volljährige haben mindestens Anspruch auf vier Kalenderwochen Urlaub.

Wenn dein Ausbildungsverhältnis nicht das volle Kalenderjahr besteht, erwirbst du anteilige Urlaubsansprüche. Bei einem Ausbildungsbeginn am 1. September steht dir 1/3 des Jahresurlaubs zu.


Urlaub auch im ersten Ausbildungsjahr

Verwirrung gibt es mitunter bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe tatsächlich Urlaub gewähren müssen. Das Bundesurlaubsgesetz regelt nämlich, dass der „volle Urlaubsanspruch" erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben wird. Wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aber erst am 1. Juli eines Kalenderjahrs oder später beginnt, kann diese Voraussetzung in den restlichen Monaten des Jahres gar nicht mehr erfüllt werden. Dies betrifft die meisten Azubis im ersten Ausbildungsjahr. Vielleicht erklärt dir deshalb dein Arbeitgeber, dass er dir im ersten Ausbildungsjahr gar keinen Urlaub gewähren muss.

Doch genau für solche Fälle sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf „Teilurlaub" vor. Dieser beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Mithin steht z.B. einem Azubi, der erst seit Anfang Juli im Betrieb ist, im Dezember des ersten Beschäftigungsjahres bereits ein Urlaub von fünf Zwölfteln des Jahresurlaubs zu.

Der auch und gerade von Arbeitgebern anerkannte „Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht" erklärt hierzu: Gegen diesen Urlaubsanspruch könne der Arbeitgeber nicht einwenden, „er schulde wegen der kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses keine oder eine geringere Freistellung von der Arbeitsverpflichtung. Die andersartige Handhabung in der Praxis, in der sich neu eingestellte Mitarbeiter regelmäßig scheuen, alsbald nach Beginn des Arbeitsverhältnisses Urlaub zu verlangen oder nach der sich Arbeitgeber weigern, Urlaub zu gewähren, ändert an diesem rechtlichen Befund nichts.


Urlaub in Berufsschulferien

Der Urlaub soll nach § 19 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, muss dir dein Ausbildungsbetrieb für jeden Tag, an dem du in deinen Ferien die Berufsschule besuchen musst, einen weiteren Urlaubstag gewähren.

Und noch etwas ganz Anderes: Wenn du ins Ausland in Urlaub fährst, solltest du in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das kostet in der Regel weniger als 10 Euro und du bist damit auf der „sicheren Seite". Mehr Informationen hierzu erhältst du bei deiner Krankenkasse.

(Autor: Rolf Winkel)


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