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Wehr- und Zivildienst

Männlich, jung, wehrlos

Wer als junger Mann seine Abschlussprüfung geschafft hat, muss oft weiter zittern. Denn trotz Übernahme kann der Einberufungsbescheid zum Wehr- und Zivildienst ins Haus flattern. IG BCE Online erklärt, was dann zu tun ist.

Soldaten
Foto: Alexey Klementiev - Fotolia.com

Sie hat keine besonders sichere Stellung mehr, die Wehrpflicht. Zwar hat die Berliner Koalition zum 1. Juli erst einmal nur ihre Dauer von neun auf sechs Monate reduziert. Bis September soll dann - man kennt es schon - eine Kommission Vorschläge zur Zukunft des Wehr- und Zivildienstes machen. Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) denkt aber schon jetzt laut darüber nach, den Pflichtdienst auszusetzen - oder sogar ganz abzuschaffen. Auch die FDP will Wehr- und Zivildienst vorübergehend aussetzen. Und SPD-Verteidigungsexperte Lars Klingbeil giftete in der Bundestagsdebatte, durch die Reform werde der Wehrdienst zu einem "sechsmonatigen Praktikum bei der Bundeswehr". Planungssicherheit sieht anders aus.

Unabhängig von der politischen Diskussion geht es für junge Männer aber vor allem um zwei Fragen: Werde ich überhaupt gezogen? Und wenn ja: Was passiert, wenn ich dann gerade übernommen werden sollte?

Die erste Frage ist in den meisten Fällen nicht seriös zu beantworten. Die Einberufung gleicht eher einem Lotteriespiel. Weil im Schnitt nur die Hälfte der jungen Männer eines Jahrgangs tatsächlich gezogen werden, versprechen dubiose Anwaltskanzleien längst, "garantiert" einen Ausweg für die Auserwählten zu finden.


Junger Mann und Seniorin im Rollstuhl
Foto: iStockphoto: Silvia Jansen

Eine Personengruppe kann allerdings tatsächlich sicher sein, nicht einberufen zu werden: Jugend- und Auszubildendenvertreter. Alle, die für die JAV kandidieren oder gewählt wurden, werden während Kandidatur und Amtszeit zurückgestellt. Dafür ist allerdings ein Antrag beim Kreiswehrersatzamt nötig. Und: Die Regelung gilt nur in der ersten JAV-Amtszeit.

Wer eine befristete Übernahme in Aussicht hat, kann auch darauf hoffen, zurückgestellt zu werden. Er hat zwar keinen Rechtsanspruch darauf; die Kreiswehrersatzämter haben aber Anweisung, solche Bitten "wohlwollend zu prüfen". Wichtig auch hier: Ein schriftlicher Antrag. "Wer Chancen auf eine Übernahme hat, sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen", sagt Norbert Schuster, Arbeitsrechtler bei der IG BCE. "Und er sollte rechtzeitig vor dem individuellen Einberufungstermin die nötigen Anträge stellen." Ein entsprechendes Schreiben könnte etwa so formuliert sein:

Musterbrief

An das
Kreiswehrersatzamt / Bundesamt für Zivildienst ...........
...........

Einberufung zum Wehrdienst / Zivildienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis zum ....... . Nach Ablauf dieses Vertrages besteht die Möglichkeit, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.

Ich bitte von meiner Einberufung abzusehen, bis geklärt ist, ob ich einen durch das Arbeitsplatzschutzgesetzt abgesicherten Arbeitsvertrag bekomme.

Mit  freundlichen Grüßen

.......

 


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