Der Hintergrund: Normalerweise müssen sich gesetzlich Versicherte an den Kosten des Zahnersatzes selbst beteiligen. Ein Beispiel: Wird ein Zahn voll überkront, so liegen die Durchschnittskosten für eine solche Kronen-Behandlung bei 243,14 Euro. Die Kasse beteiligt sich daran im Regelfall mit der Hälfte - das sind 121,57 Euro.
Anders bei so genannten "Härtefällen": Für Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1022 Euro im Monat gilt nämlich - genau wie zum Beispiel für Bezieher von Arbeitslosengeld II - eine Sozialklausel. Da die Ausbildungsvergütung zumeist unter diesem Grenzbetrag liegt, müssen Azubis zum Zahnersatz meist nichts zuzahlen - jedenfalls solange die Kosten der Zahnversorgung den für die jeweilige Behandlung geltenden Festbetrag (bei der Krone also: 235,42 Euro) nicht übersteigen. Wenn du dagegen "Sonderwünsche" hast, kannst du auch als wenig verdienender Azubi auf den Mehrkosten hierfür sitzen bleiben. Dies gilt beispielsweise dann, wenn du für einen kaum sichtbaren Backenzahn eine keramische Überkronung wählst. Den Zahnarzt sollte man deshalb immer nach der Regelversorgung fragen - das ist medizinischer Standard.
Wichtig: Auch wenn du noch bei deinen Eltern lebst, wird deren Einkommen nicht berücksichtigt, wenn geprüft wird, ob deine Einkünfte unter dem Grenzbetrag von 1022 Euro liegen. Denn Azubis sind selbst versichert und daher zählen nur ihre eigenen Einkünfte. Den höheren Kassenzuschuss gibt es allerdings nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. Liegt deine Ausbildungsvergütung unter dem Grenzbetrag, solltest du bei deiner Kasse einen Antrag auf den doppelten Festzuschuss stellen.
Wichtig noch: Selbst wenn du monatlich etwas mehr als 1022 Euro brutto zur Verfügung hast, gelten für dich noch Sonderkonditionen. Nach den genauen Regelungen solltest du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen.
Ein letzter Tipp: Auch wenn deine Zähne weitgehend in Ordnung sind, solltest du regelmäßig den Zahnarzt besuchen - und zwar, solange du noch nicht 18 Jahre alt bist, zweimal und später mindestens einmal pro Jahr. Die Kontrollbesuche solltest du dir von deinem Zahnarzt in deinem Bonusheft bestätigen lassen. Wenn du regelmäßige Besuche nachweisen kannst, übernimmt deine Krankenkasse später einen höheren Anteil der Zahnersatzkosten - maximal 65 Prozent des Festbetrags.
(Autor: Rolf Winkel)